Meldeformular
Melden Sie uns strafrechtlich relevante Internetinhalte, insbesondere aus den Bereichen illegale Pornografie (sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten), Gewaltdarstellungen, Extremismus, Rassismus sowie Hinweise auf unbefugtes Eindringen in Computersysteme, Verbreitung von Computerviren, Datenbeschädigung, Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzungen und illegalen Waffenhandel.
Ihre Mithilfe zählt!

>> Meldeformular <<
Häufig gemeldete Fälle!
Vielleicht können Ihnen diese Informationen bereits weiterhelfen!
Falls Sie bei Ihrem Besuch im Internet auf möglicherweise illegale Inhalte stossen, versuchen Sie möglichst genaue Angaben über den entsprechenden Inhalt und die Fundstelle zu machen. Wichtig sind neben der kompletten URL, Angaben über Zeit und Datum des Auffindens, die genaue Bezeichnung der betroffenen Newsgroups, Dateien oder Angebote, allfällige Nicknamen oder E-Mail-Adressen der Teilnehmer sowie Angaben zum (Dialog-)Inhalt.
Achtung Strafbarkeit!
Die Beweissuche ist Aufgabe der Polizei. Beachten Sie, dass bereits der Besitz von kinderpornografischem Material strafrechtlich geahndet wird. Speichern (download) und drucken Sie aus diesem Grund keinerlei Material mit illegaler Pornographie zu Beweiszwecken! Antworten Sie keinesfalls auf möglicherweise strafbare Anzeigen und suchen Sie nicht aktiv nach strafrechtlich relevanten Internetinhalten.
E-Mail-Analyse
Als Spam bezeichnet man unaufgefordert und automatisiert zugesandte Massenwerbung, worunter auch Spam-E-Mails fallen. Der beste Schutz vor Spam-E-Mails besteht aus einem sorgsamen Umgang mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Beachten einiger Grundregeln.Ab dem 1. April 2007 ist Spam in der Schweiz grundsätzlich verboten.Mit der KOBIK-Spam-Analyse kann herausgefunden werden, ob ein E-Mail aus der Schweiz stammt und über welchen Schweizer Provider es versendet wurde. Jeder Provider muss eine Meldestelle für über seine Dienste versendeten Spam unterhalten. (Art. 45 Abs. 2 und Art. 45a des Fernmeldegesetzes sowie Art. 82 und Art. 83 der Verordnung über Fernmeldedienste)

